AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Inhalts­ver­zeich­nis

  1. Gel­tungs­be­reich
  2. Ver­trags­schluss
  3. Wider­rufs­recht
  4. Prei­se und Zah­lungs­be­din­gun­gen
  5. Män­gel­haf­tung
  6. Haf­tung
  7. Anwend­ba­res Recht
  8. Alter­na­ti­ve Streit­bei­le­gung

1) Gel­tungs­be­reich

1.1 Die­se All­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen (nach­fol­gend “AGB”) des Oli­ver Gies, han­delnd unter „Bau­ma­nu­fak­tur Gies“ (nach­fol­gend “Anbie­ter”), gel­ten für alle Ver­trä­ge zur Erbrin­gung von Dienst­leis­tun­gen, die ein Ver­brau­cher oder Unter­neh­mer (nach­fol­gend „Kun­de“) mit dem Anbie­ter hin­sicht­lich der vom Anbie­ter auf sei­ner Web­site dar­ge­stell­ten Leis­tun­gen abschließt. Hier­mit wird der Ein­be­zie­hung von eige­nen Bedin­gun­gen des Kun­den wider­spro­chen, es sei denn, es ist etwas ande­res ver­ein­bart.

1.2 Ver­brau­cher im Sin­ne die­ser AGB ist jede natür­li­che Per­son, die ein Rechts­ge­schäft zu Zwe­cken abschließt, die über­wie­gend weder ihrer gewerb­li­chen noch ihrer selb­stän­di­gen beruf­li­chen Tätig­keit zuge­rech­net wer­den kön­nen. Unter­neh­mer im Sin­ne die­ser AGB ist eine natür­li­che oder juris­ti­sche Per­son oder eine rechts­fä­hi­ge Per­so­nen­ge­sell­schaft, die bei Abschluss eines Rechts­ge­schäfts in Aus­übung ihrer gewerb­li­chen oder selb­stän­di­gen beruf­li­chen Tätig­keit han­delt.

2) Ver­trags­schluss

Der Kun­de kann per Tele­fon, Fax, E‑Mail, Brief oder über das auf der Web­site des Anbie­ters vor­ge­hal­te­ne Online-Kon­takt­for­mu­lar eine unver­bind­li­che Anfra­ge auf Abga­be eines Ange­bots an den Anbie­ter rich­ten. Der Anbie­ter lässt dem Kun­den auf des­sen Anfra­ge hin per E‑Mail, Fax oder Brief, ein ver­bind­li­ches Ange­bot zur Erbrin­gung der vom Kun­den zuvor aus­ge­wähl­ten Dienst­leis­tung zukom­men. Die­ses Ange­bot kann der Kun­de durch eine gegen­über dem Anbie­ter abzu­ge­ben­de Annah­me­er­klä­rung per Fax, E‑Mail oder Brief oder durch Zah­lung der vom Anbie­ter ange­bo­te­nen Ver­gü­tung inner­halb von 7 (sie­ben) Tagen ab Zugang des Ange­bots anneh­men, wobei für die Berech­nung der Frist der Tag des Ange­bots­zu­gangs nicht mit­ge­rech­net wird. Für die Annah­me durch Zah­lung ist der Tag des Zah­lungs­ein­gangs beim Anbie­ter maß­geb­lich. Fällt der letz­te Tag der Frist zur Annah­me des Ange­bots auf einen Sams­tag, Sonn­tag, oder einen am Sitz des Kun­den staat­lich aner­kann­ten all­ge­mei­nen Fei­er­tag, so tritt an die Stel­le eines sol­chen Tages der nächs­te Werk­tag. Nimmt der Kun­de das Ange­bot des Anbie­ters inner­halb der vor­ge­nann­ten Frist nicht an, so ist der Anbie­ter nicht mehr an sein Ange­bot gebun­den. Hier­auf wird der Anbie­ter den Kun­den in sei­nem Ange­bot noch­mals beson­ders hin­wei­sen.

3) Wider­rufs­recht

Ver­brau­chern steht grund­sätz­lich ein Wider­rufs­recht zu. Nähe­re Infor­ma­tio­nen zum Wider­rufs­recht erge­ben sich aus der Wider­rufs­be­leh­rung des Anbie­ters.

4) Prei­se und Zah­lungs­be­din­gun­gen

Sofern sich aus der Leis­tungs­be­schrei­bung des Anbie­ters nichts ande­res ergibt, han­delt es sich bei den ange­ge­be­nen Prei­sen um Gesamt­prei­se, die die gesetz­li­che Umsatz­steu­er ent­hal­ten.

5) Män­gel­haf­tung

Für Män­gel der erbrach­ten Leis­tung haf­tet der Anbie­ter nach den Vor­schrif­ten der gesetz­li­chen Män­gel­haf­tung.

6) Haf­tung

Der Anbie­ter haf­tet dem Kun­den aus allen ver­trag­li­chen, ver­trags­ähn­li­chen und gesetz­li­chen, auch delikt­i­schen Ansprü­chen auf Scha­dens- und Auf­wen­dungs­er­satz wie folgt:

6.1 Der Anbie­ter haf­tet aus jedem Rechts­grund unein­ge­schränkt

  • bei Vor­satz oder gro­ber Fahr­läs­sig­keit,
  • bei vor­sätz­li­cher oder fahr­läs­si­ger Ver­let­zung des Lebens, des Kör­pers oder der Gesund­heit,
  • auf­grund eines Garan­tie­ver­spre­chens, soweit dies­be­züg­lich nichts ande­res gere­gelt ist,
  • auf­grund zwin­gen­der Haf­tung wie etwa nach dem Pro­dukt­haf­tungs­ge­setz.

6.2 Ver­letzt der Anbie­ter fahr­läs­sig eine wesent­li­che Ver­trags­pflicht, ist die Haf­tung auf den ver­trags­ty­pi­schen, vor­her­seh­ba­ren Scha­den begrenzt, sofern nicht gemäß vor­ste­hen­der Zif­fer unbe­schränkt gehaf­tet wird. Wesent­li­che Ver­trags­pflich­ten sind Pflich­ten, die der Ver­trag dem Anbie­ter nach sei­nem Inhalt zur Errei­chung des Ver­trags­zwecks auf­er­legt, deren Erfül­lung die ord­nungs­ge­mä­ße Durch­füh­rung des Ver­trags über­haupt erst ermög­licht und auf deren Ein­hal­tung der Kun­de regel­mä­ßig ver­trau­en darf.

6.3 Im Übri­gen ist eine Haf­tung des Anbie­ters aus­ge­schlos­sen.

6.4 Vor­ste­hen­de Haf­tungs­re­ge­lun­gen gel­ten auch im Hin­blick auf die Haf­tung des Anbie­ters für sei­ne Erfül­lungs­ge­hil­fen und gesetz­li­chen Ver­tre­ter.

7) Anwend­ba­res Recht

7.1 Für sämt­li­che Rechts­be­zie­hun­gen der Par­tei­en gilt das Recht der Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land unter Aus­schluss der Geset­ze über den inter­na­tio­na­len Kauf beweg­li­cher Waren. Bei Ver­brau­chern gilt die­se Rechts­wahl nur inso­weit, als nicht der gewähr­te Schutz durch zwin­gen­de Bestim­mun­gen des Rechts des Staa­tes, in dem der Ver­brau­cher sei­nen gewöhn­li­chen Auf­ent­halt hat, ent­zo­gen wird.

7.2 Fer­ner gilt die­se Rechts­wahl im Hin­blick auf das gesetz­li­che Wider­rufs­recht nicht bei Ver­brau­chern, die zum Zeit­punkt des Ver­trags­schlus­ses kei­nem Mit­glied­staat der Euro­päi­schen Uni­on ange­hö­ren und deren allei­ni­ger Wohn­sitz und Lie­fer­adres­se zum Zeit­punkt des Ver­trags­schlus­ses außer­halb der Euro­päi­schen Uni­on lie­gen.

8) Alter­na­ti­ve Streit­bei­le­gung

Der Anbie­ter ist zur Teil­nah­me an einem Streit­bei­le­gungs­ver­fah­ren vor einer Ver­brau­cher­schlich­tungs­stel­le weder ver­pflich­tet noch bereit.